Zugänge und Ausgänge
Transurbanes Experimental-Labor • Alter Markt Wuppertal-Barmen
Exposé dok.B .02.01
Exposé dok.B .02.01
Die unterirdische Lage des Objektes bedingt es, sich - vor allen anderen Aspekten einer möglichen Nutzung - mit der
Ein- und Ausgangssituation zu beschäftigen. Alle Möglichkeiten einer Nutzung des früheren Fussgängertunnels am
Alten Markt in Wuppertal-Barmen müssen in direkte Relation zu den hierfür gefundenen Lösungen gesetzt werden. Der
unwiderrufliche Verschluss von drei der ursprünglich sechs Zu-, bzw. Ausgänge macht es notwendig, dieser Frage im
ersten Nutzungsentwurf einen eigenen Abschnitt zu widmen:
Der sich für als Hauptein-, bzw. -ausgang zunächst anbietende und noch vollständig geöffnete, Treppenaufgang am Parkhaus Steinweg, wies - nach intensiver Überlegung - unübersehbare Nachteile auf. So liegt der Treppenaufgang Steinweg ausserhalb des Sichtfeldes der Bus-, bzw. Schwebebahnstation am Alten Markt und zu weit entfernt vom eigentlichen Kreuzungsbereich. Ein Haupteingang am Ende des Verbindungstunnels Steinweg bedeutete zudem für die Mehrzahl der Besucher einen Zuweg über die gesamte Kreuzungsfläche mit mehreren Überwegen, ehe sie in das Experimental-Labor gelangen können.
Auch ist im Objekt selber, im Bereich des Zugangs Steinweg, keine angemessene Empfangs-, bzw. Foyersituation darstellbar, weil dadurch - und bei einer Nutzung des Verbindungstunnels Steinweg als Veranstaltungsfläche, der - lt. VStaettVO maximal zulässige Fluchtweg von dreissig Metern überschritten würde, sodass sich entweder die bauliche Notwendigkeit eines weiteren, zusätzlich geschaffenen, Notausgangs ergäbe, oder der eigentliche Einlass des Experimental-Labors unterirdisch um etwa sechzig Meter zurückverlegt werden müsste, um den Gesamtabschnitt so in verschiedene, eigene Brandabschnitte unterteilen zu können. Besucher müssten den gleichen Weg, der zuvor bereits, über die Kreuzung, oberirdisch zurückgelegt wurde, unterirdisch wieder zurückgehen, um den eigentlichen Einlass zu erreichen. Es ist ausserdem anzunehmen, dass bei wenig publikumsintensiven Veranstaltungen einige potentielle Besucher durch einen nur schlecht einsehbaren unterirdischen Verbindungsgang vom Besuch der Veranstaltungen abgehalten würden, sollte der lange Zugangstunnel nicht kontinuierlich kostenintensiv überwacht werden - was speziell bei kleineren Veranstaltungen nicht refinanzierbar sein dürfte.
Der sich für als Hauptein-, bzw. -ausgang zunächst anbietende und noch vollständig geöffnete, Treppenaufgang am Parkhaus Steinweg, wies - nach intensiver Überlegung - unübersehbare Nachteile auf. So liegt der Treppenaufgang Steinweg ausserhalb des Sichtfeldes der Bus-, bzw. Schwebebahnstation am Alten Markt und zu weit entfernt vom eigentlichen Kreuzungsbereich. Ein Haupteingang am Ende des Verbindungstunnels Steinweg bedeutete zudem für die Mehrzahl der Besucher einen Zuweg über die gesamte Kreuzungsfläche mit mehreren Überwegen, ehe sie in das Experimental-Labor gelangen können.
Auch ist im Objekt selber, im Bereich des Zugangs Steinweg, keine angemessene Empfangs-, bzw. Foyersituation darstellbar, weil dadurch - und bei einer Nutzung des Verbindungstunnels Steinweg als Veranstaltungsfläche, der - lt. VStaettVO maximal zulässige Fluchtweg von dreissig Metern überschritten würde, sodass sich entweder die bauliche Notwendigkeit eines weiteren, zusätzlich geschaffenen, Notausgangs ergäbe, oder der eigentliche Einlass des Experimental-Labors unterirdisch um etwa sechzig Meter zurückverlegt werden müsste, um den Gesamtabschnitt so in verschiedene, eigene Brandabschnitte unterteilen zu können. Besucher müssten den gleichen Weg, der zuvor bereits, über die Kreuzung, oberirdisch zurückgelegt wurde, unterirdisch wieder zurückgehen, um den eigentlichen Einlass zu erreichen. Es ist ausserdem anzunehmen, dass bei wenig publikumsintensiven Veranstaltungen einige potentielle Besucher durch einen nur schlecht einsehbaren unterirdischen Verbindungsgang vom Besuch der Veranstaltungen abgehalten würden, sollte der lange Zugangstunnel nicht kontinuierlich kostenintensiv überwacht werden - was speziell bei kleineren Veranstaltungen nicht refinanzierbar sein dürfte.