Absage Bauamt Stadt Wuppertal
Tunnel Alter Markt
Hinsichtlich der Anfrage einer Nutzung des geschlossenen Fußgängertunnels unter dem Alten Markt bzw. der Höhne durch eine Theater-/Bühnen- und Gastronomienutzung kann folgendes mitgeteilt werden.
Die am 28.05.2008 in einem Gespräch bei 105.2 vorgestellte Nutzung wurde in der Teamsitzung am 04.06.2008 den beteiligten Fachstellen vorgestellt.
Die bereits im vorangegangenen persönlichen Gespräch geäußerten Bedenken sind in dieser Sitzung bestätigt worden.
Insbesondere hinsichtlich der Erschließungssituation und der Rettungswege kann die Genehmigungsfähigkeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Der Zugang soll sich der Planung nach auf einer Verkehrsinsel inmitten einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße befinden. Entsprechend wäre dort auch der Wartebereich zu erwarten, in der sich Besucher vor Öffnung der Räumlichkeit aufhalten.
Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens des MIV sowie des ÖPNV der unmittelbar angrenzenden Bushaltestelle kann eine praxisgerechte Erschließung der Nutzung an dieser Stelle nicht funktionieren.
Praktikable alternative Standorte für einen Haupteingang bestehen nicht.
Ein weiteres gravierendes Problem, das einer späteren Genehmigung im Wege steht ist die mangelhafte Situation der Rettungswege.
Zum einen ist zu berücksichtigen, dass durch den Bereich der Nutzung der notwendige Rettungsweg aus dem Untergeschoss des Saturn/Müller-Gebäudes am Alten Markt erfolgt. Durch die dargestellten Nutzungen beiderseits dieses Bereiches besteht zum einen die Gefahr, dass zusätzliche Brandlasten in diesem Bereich auftreten können, was nicht zulässig ist.
Ebenso unzulässig ist das Einbeziehen dieses Bereiches in das Nutzungskonzept (Baulastfläche), selbst wenn keine zusätzlichen Brandlasten in diesen Bereich eingebracht würden. Eine strenge durchgehende räumliche Trennung ohne Öffnungen wäre zwingend erforderlich.
Aus brandschutztechnischer Sicht wird außerdem die zu erwartende Addition möglicher flüchtender Personen in der Rettungswegfläche als äußerst kritisch gesehen. Insbesondere unter Berücksichtigung der mangelhaften Situation an dessen Ausgang (Höhne, Verkehrsinsel) sieht die Bauaufsicht hier massive Schwierigkeiten, die der Genehmigungsfähigkeit entgegenstehen.
An dieser Stelle ist zu berücksichtigen, dass dieser Weg als erster Rettungsweg für die beabsichtigte Nutzung vorgesehen ist, ein zweiter baulich getrennter Rettungsweg überschreitet die maximal zulässige Rettungsweglänge und mündet in ein Parkhaus.
Aufgrund der bereits im Vorfeld als ungenügend zu erachtenden Situation hinsichtlich der Sicherheit an dieser Stelle war die Besichtigung vor Ort nicht erforderlich, da bereits jetzt die grundsätzlichen Probleme erkennbar sind.
Des weiteren besteht an dieser Stelle kein formeller Prüfungsauftrag, so dass Aufwand und Erkenntnisgewinn in keinem angebrachten Verhältnis zueinander stünden.
Generell besteht jedoch die Möglichkeit einer formellen Prüfung in Form einer Bauvoranfrage, aufgrund der dargelegten Schwierigkeiten kann eine Genehmigung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden
Gastmann
Einige
wenige kurze Anmerkungen zu den im dokumentierten Brief angeführten Hinderungsgründen:
Es handelte
sich bei unserem Exposé um eine erste Beurteilung der Nutzbakeit der Räume aus Betreibersicht, nicht etwa um eine
Planung. Für eine Planung wäre es selbstverständlich zu einer Zusammenarbeit mit einem Architekten gekommen. Der
Termin diente der Vorabbestimmung problematischer Aspekte.
Der angesprochene Zugang von einem ehemaligen
Bahnsteig der alten Strassenbahn - keine Verkehrsinsel - war zunächst eine von mehreren Alternativen für einen
Zugang. Für publikumswirksame Veranstaltungen war auch bereits in der ersten Projektskizze ein anderer als der im
Brief des Bauamtes erwähnte vorgesehen. Dies wurde nicht zur Kenntnis genommen. Der Satz, dass "Praktikable
alternative Standorte für einen Haupteingang [nicht] bestehen", ist schlichter Mumpitz, was man wüsste, wäre
die Projektskizze gelesen worden.
Die aufgeworfene Frage nach zusätzlichen Brandlasten im Bereich des
Rettungsweges erschliesst sich inhaltlich nicht, weil nicht klargemacht wird, woraus diese eigentlich bestehen sollten.
Brennt das Untergeschoss des Kaufhauses, brennt es schliesslich auch beiderseits des Rettungsweges. Die angesprochene
strikte räumliche Trennung liesse sich in einem überarbeiteten Entwurf übrigens sicherlich erreichen.
Schliesslich zur beschriebenen Situation der Entfluchtung auf den Bahnsteig des Busbahnhofes: Diese
Entfluchtungsmöglichkeit war eine erste Überlegung, die um mehrere Alternativen ergänzt war - wer will, kann die
enstprechenden Möglichkeiten im Exposé hier nachlesen. Der von uns eingebrachte Vorschlag, die Nutzung des hiervon betroffenen Anlagenteils über
die genehmigte Anzahl der Gästeplätze insoweit einzuschränken, dass der Busbahnsteig zur Entfluchtung ausreichte,
wurde ebensowenig berücksichtigt, wie die Frage, inwieweit ein zweiter Rettungsweg unter dem Steinweg - der im
Übrigen auch mitnichten in einem Parkhaus endet... - als eigener Brandabschnitt gewertet werden könnte.
Das eigentliche Ziel der Bemühungen seitens des Bauamtes findet sich am Ende des Schreibens. Es ist die Verhinderung
weiterer Auseinandersetzungen mit dem Thema. "Aufgrund der bereits im Vorfeld als ungenügend zu erachtenden
Situation hinsichtlich der Sicherheit an dieser Stelle war die Besichtigung vor Ort nicht erforderlich, da bereits
jetzt die grundsätzlichen Probleme erkennbar sind."